

Allgemeine Miet und Geschäftsbestimmungen
§1.0 Verwendungszweck
Die Verwendung der angemieteten Gegenstände ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks erlaubt. Dem Mieter ist insbesondere untersagt,
a) die vermieteten Gegenstände anderen als den auf der Vorderseite benannten berechtigten Personen zu überlassen,
b) die vermieteten Gegenstände an anderen Orten als den angegebenen einzusetzen,
c) die vermieteten Gegenstände ohne Zustimmung des Vermieters unterzuvermieten.
§1.1 Übergabe und Benutzung
Die vermieteten Gegenstände werden in funktionstüchtigem und sauberem Zustand übergeben und sind in ebenso gleichem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat die angemieteten Gegenstände sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters darf er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Vermieter zu.
§1.2 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich Untergangs (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) der gemieteten Gegenstände und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus an den gemieteten Gegenständen während der Überlassungszeit entstehen. Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die aus einer Benutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszecks resultieren, sowie für solche Schäden, die durch von ihm beauftragte oder beaufsichtigte Dritte verursacht werden.
§1.3 Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Mieter oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der angemieteten Gegenstände entstehen, es sei denn, der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen den Vermieter selbst nicht bestehen. Der Mieter wird den Vermieter von Ansprüchen Dritte aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherungsgesellschaft des Vermieters für den Schaden eintritt.
Fälle, in denen der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Mieter oder einen Dritten Rückgriff nehmen kann, berühren den Vermieter nicht. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Gebrauch der angemieteten Gegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei. Der Vermieter ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Mieter Rückgriff zu nehmen.
§2.0 Verbringen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Mieter der Zustimmung des Vermieters. Wird diese erteilt, so beschränkt sich die Zustimmung in jedem Fall auf Verbringen und Aufenthalt innerhalb Europas.
§3.0 Erfordernisse im Falle eines Schadens
Falls die angemieteten Gegenstände in einen Unfall oder Schaden verwickelt sind (Ereignis im Straßenverkehr, Personen oder Sachschäden) oder die angemieteten Teile selbst oder Teile davon gestohlen werden, unterrichtet der Mieter unverzüglich mündlich und schriftlich den Vermieter. Der schriftliche Unfallbericht an den Vermieter hat folgende Angaben zu enthalten:
- Datum, Zeit und Ort des Schadensereignisses,
- Angaben über Name, Adresse, Geburtsdatum, an einem Verkehrsunfall des Schädigers und des Geschädigten, gegebenenfalls beteiligte Fahrzeuge,
- detaillierter Bericht über das schädigende Ereignis,
- Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden)
- Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes der angemieteten Gegenstände.
§4.0 Festinstallationen
Bei einer Festinstallation hat der Käufer/Mieter den Rechnungsbetrag in Vorkasse zu leisten. Ausnahmefälle müssen Schriftlich festgehalten werden. Sollte es bei einer Festinstallation zu Mehrkosten des Installateurs oder Materials kommen, so wird eine gesonderte Rechnung dem Käufer/Mieter in Rechnung gestellt. Diese kann binnen 7 Werktagen gezahlt werden. Sonderfälle müssen hier Schriftlich festgehalten werden. Bis zum Abschluss bzw. bis zur vollständigen Bezahlung des Projektes, bleibt die Installierte Ware unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug darf die Ware ohne Zustimmung vom Käufer/Mieter entfernt bzw. Rückgebaut werden. Die entstandenen Kosten hierfür trägt im vollen Umfang der Käufer/Mieter.
§5.0 Rückgabe
Der Mieter hat die angemieteten Gegenstände am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, die angemieteten Gegenstände jederzeit heraus zu verlangen, insbesondere kann der Vermieter den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung der angemieteten Gegenstände an den Mieter kündigen, wenn der Vermieter die angemieteten Gegenstände selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Mieter für jeden Schaden haftbar, der dem Vermieter aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht (einschließlich Schadensersatzansprüche).
§6.0 Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Mieter hat nicht das Recht, die angemieteten Gegenstände aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber dem Vermieter zurückzuhalten. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort der Übergabe der Gegenstände an den Mieter.
§7.0 Datenspeicherung
Ihre Daten werden in unserem System gespeichert aber nicht an Dritte weiter gegeben.
Unsere Agb´s beinhalten die Automatische Zustimmung des Vertragspartners, dass z.B. durch ein Angebot zustande kommt.
Gezeichnet am 05.04.2018
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